Wirtschaftliche Vorteile von Eigenverbrauchsgemeinschaften
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG), auch als EVG abgekürzt, ist eine Zusammenschlussform, bei der mehrere Parteien, darunter Eigentümer oder Betreiber von Solaranlagen und Endverbraucher, gemeinsam den von ihnen produzierten Solarstrom nutzen. Dies schafft eine ökologisch und wirtschaftlich vorteilhafte Möglichkeit, Solarstrom innerhalb einer Gruppe zu verwenden. Die Mitglieder einer EVG können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein.
In jüngerer Zeit hat sich die Bezeichnung geändert, und diese Art von Gemeinschaften wird jetzt als Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bezeichnet, entsprechend den neuen Bestimmungen des Energiegesetzes von 2018. Diese Änderung hat die Attraktivität von Solarprojekten weiter gesteigert, da nun nicht nur Wohnungen im gleichen Gebäude, sondern auch angrenzende Grundstücke sich zusammenschliessen können, um den erzeugten Solarstrom effizient zu nutzen.
Vorteile
Es gibt erhebliche Vorteile für die Teilnehmer eines ZEV. Diese Vorteile reichen von niedrigeren Stromkosten und einem einfacheren Zugang zu Solarstrom bis hin zur persönlichen Beitragserfüllung für die Energiewende. Auf der anderen Seite profitieren ZEV-Betreiber von einer Wertsteigerung ihrer Immobilie, einer Renditeerhöhung durch Eigenverbrauch und einer insgesamt attraktiveren Wohnfläche.
Funktionsweise
Die Funktionsweise eines ZEV ist effizient und wirtschaftlich. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch teilt sich einen Anschluss ans öffentliche Netz und tritt als ein einziger Verbraucher gegenüber dem lokalen Energieversorger auf. Überschüssiger Solarstrom wird ins Netz eingespeist, und bei Bedarf wird zusätzlicher Strom gekauft. Dies ermöglicht Mietern und Stockwerkeigentümern, grünen Strom zu nutzen und gleichzeitig ihre Stromkosten zu senken.
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Wie gründet man ein ZEV?
Um ein ZEV zu gründen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Einwilligung und Unterzeichnung eines Vertrags durch die Mieter sowie eine Mindestproduktionsleistung der PV-Anlage im Verhältnis zur Anschlussleistung des Zusammenschlusses. Es ist erforderlich, dass der Zusammenschluss einen Anschluss ans öffentliche Verteilnetz teilt und dieses nicht in Anspruch nimmt.
Die Gründung eines ZEV erfordert einen rechtsgültigen Vertrag und ein Dokument für die Stromlieferung, die von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden müssen. Der Vertrag regelt interne Angelegenheiten wie die Aufteilung der Stromkosten, die Abrechnung und die Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN).
Die Kosten für die Gründung eines ZEV werden von allen ZEV-Mitgliedern gemeinsam getragen und variieren abhängig vom Elektrizitätswerk und dem gewählten Stromprodukt. Unterstützung bei der Gründung und Vertragsgestaltung kann von erfahrenen Partnern geregelt werden. Meistens durch Anwälte oder Rechtsschutzversicherungen.
Die Wahlfreiheit der Mieter und Stockwerkeigentümer ist ein wichtiger Aspekt bei der Einführung eines ZEV. Sie können frei entscheiden, ob sie dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch beitreten möchten. Ein höherer Anteil an Parteien im ZEV führt zu einem höheren Eigenverbrauch und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage für jeden Teilnehmer.
Die gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom ermöglicht erhebliche Kosteneinsparungen. Die Kosten für selbst produzierten Solarstrom belaufen sich auf etwa 12 Rappen pro kWh im Vergleich zu den aktuellen 23 Rappen pro kWh für Netzstrom. Es ist daher wirtschaftlich vorteilhaft, möglichst viel selbst erzeugten Strom zu nutzen. Durch die Gründung eines ZEV mit vielen Stromverbrauchern kann der Eigenverbrauch signifikant erhöht und ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet werden.

Ihr Ansprechpartner
Marc Ruoss
Gesamtprojektleiter – erneuerbare Energien
Mitglied der Geschäftsleitung