Früher investieren, mehr profitieren: Die Solaranlage im Fokus
Die optimale Zeit für den Erwerb einer Solaranlage ist aktuell aufgrund der starken Nachfrage nach Photovoltaikanlagen und der damit verbundenen Dynamik auf dem Solarenergiemarkt. In den letzten Jahren ist der Preis für Photovoltaikanlagen erheblich gesunken und beläuft sich nur noch auf etwa 30% im Vergleich zu vor einem Jahrzehnt.
Es ist jedoch zu beachten, dass staatliche Förderungen tendenziell rückläufig sind. Daher ist es ratsam, jetzt in eine Solaranlage zu investieren, da mit zunehmendem Zuwarten die Subventionen voraussichtlich abnehmen werden. Je früher Sie handeln, desto mehr profitieren Sie von den verfügbaren Förderungen.
Einmalvergütung
Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit 2018 ausschliesslich mit Einmalvergütungen gefördert. Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag (ab 1.1.2023 nur noch für Anlagen zwischen 2 und 5 kW) und einem Leistungsbeitrag zusammen. Die Ansätze von Grund- und Leistungsbeitrag sind in der Energieförderungsverordnung (EnFV) festgelegt und betragen höchstens 30 Prozent der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen. Erweiterungen von bereits bestehenden Anlagen haben kein Anrecht mehr auf einen Grundbeitrag.
Photovoltaik-Auktionen
Ab 2023 starten die Auktionen für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 150 kW.
Die Pronovo AG wickelt die Auktionen ab. Pronovo ist die Vollzugsstelle der Förderprogramme des Bundes für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.
Das Wichtigste in Kürze
- Pro Jahr werden ca. vier Gebotstermine vorgesehen.
- Pronovo kommuniziert jeweils mindestens einen Monat vorher die Termine für die Gebotsabgabe, den zulässigen Gebotshöchstwert in CHF/kW sowie das Auktionsvolumen in MW.
- Gebote können jederzeit im Pronovo Kundenportal vorerfasst, jedoch erst 14 Kalendertage vor dem Gebotstermin eingereicht werden.
- Die günstigsten Gebote, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zuschlag, bis das ausgeschriebene Auktionsvolumen erreicht ist.
- Unterschreitet die gesamte Leistung der Gebote, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, das ausgeschriebene Auktionsvolumen, so wird das Auktionsvolumen nachträglich automatisch auf 90 Prozent der angebotenen Leistung gekürzt.
- Zusätzlich zur in der Auktion gewährten Einmalvergütung können für die Anlage oder die Anlagenteile, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, die ab 2023 verfügbaren Boni (Neigungswinkel und/oder Höhenbonus) beansprucht werden. Die entsprechende Anspruchsberechtigung ist mit der Beglaubigung nach der Inbetriebnahme nachzuweisen.

Ihr Ansprechpartner
Marc Ruoss
Gesamtprojektleiter – erneuerbare Energien
Mitglied der Geschäftsleitung